

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Amara Event GmbH (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der Auftrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, wird 50 % des Honorars bei Auftragserteilung, 80% einen Monat vor und 100% bei der Auftragserfüllung in Bar oder gegen Rechnung fällig.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Dies gilt Insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge und Kostenpläne der Agentur die zum Zweck der Übersicht erstellt wurden sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
4. Präsentation
Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentation Unterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auf Wunsch zurückzustellen.
5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Schweiz und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Schweiz und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und termingerecht freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden nicht genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten haben der Kunde zu tragen.
9. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserungen der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz der Agentur beruhen.
11. Fremdleistungen und Storno
Die Agentur übernimmt keine Kosten und Haftung für Fremdleistungen und Angebote anderer zum Event oder Veranstaltung hinzugezogenen Firmen und Dienstleiter (z.B. Catering, Blumen, Dekoration, Location, Pyrotechnik, Musik, Veranstaltungstechnik, Werbung, Druck, Fotografie, etc.). Die Kosten des gesamten Events, Veranstaltung, Hochzeit, private Feier, etc. werden dem Kunden aktuell als laufende Vorbereitung mit Kostenübersicht lt. aktuellem Angebot übermittelt und nach Bedarf aktualisiert. Alle Kosten des Events, Veranstaltung, Hochzeit etc. sind zur Gänze vom Kunden zu tragen. Die Agentur übernimmt keine Haftung oder Gewähr auf Richtigkeit, Änderung, Erweiterung des Angebotes. Bei Absage der Veranstaltung, Event, Hochzeit, etc. oder Storno einzelner Dienstleistungen sind die daraus entstehenden Kosten und Storno Gebühren ebenso zur Gänze vom Kunden zu tragen und werden von der Agentur oder dem jeweiligen Dienstleister dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.a Annullation Amara Events GmbH und Catering
Annullationen haben stets schriftlich durch den Kunden zu erfolgen. Es gelten folgende Konditionen nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden:
- bis 50 Tage vor Anlass 15 % der Leistungen und des veranschlagten Umsatzes oder nach Aufwand
- 50 bis 35 Tage, 25 % der Leistungen und des veranschlagten Umsatzes
- 34 bis 27 Tage, 50 % der Leistungen und des veranschlagten Umsatzes
- 26 bis 8 Tage, 75 % der Leistungen und des veranschlagten Umsatzes
- unter 8 Tage vor Anlass, 100 % der Leistungen und des veranschlagten Umsatzes.
12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich Schweizerisches Recht anzuwenden.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige Schweizerisches Gericht vereinbart. Gerichtsstand Basel.